✔ Kundenvollmacht
✔ Online beantragen & legitimieren
Für den Fall, dass man seine Bankgeschäfte einmal nicht mehr selbst tätigen kann, ist es sinnvoll, sie in vertrauensvolle Hände zu legen. Mit einer Bankvollmacht.
Ein Kontoinhaber erteilt einer Person mit einer Bankvollmacht eine sogenannte Verfügungsberechtigung. Das heißt, diese Person darf stellvertretend die Bankgeschäfte tätigen. Dafür sollte natürlich ein ausreichendes Vertrauensverhältnis zwischen Inhaber und Stellvertreter bestehen. Angehörige des Kontoinhabers oder dritte Personen können eine Vollmacht erhalten.
Sie berührt die Rechte von Erben nicht. Es kann aber von Vorteil sein, einen zukünftigen Erben oder Erbverwalter zum Verfügungsberechtigten zu machen, damit Erbangelegenheiten reibungslos abgewickelt werden können. Unter Umständen können Zahlungen nicht geleistet oder gestoppt werden, weil die erforderlichen Unterlagen noch nicht vorliegen. Ohne diese haben Erben keinen Zugriff auf das Konto des Verstorbenen.
Der Kontoinhaber kann eine Bankvollmacht jederzeit schriftlich bei der kontoführenden Bank widerrufen oder Änderungen mitteilen. Er kann auch festlegen, ob die Vollmacht unbegrenzt und über den Tod hinaus oder erst im Todesfall gelten soll.