Wechseln Sie schnell & einfach zu uns - mit automatischer Information an Ihre Zahlungspartner.
Mit unserem neuen Service informieren Sie schnell und bequem mit wenigen Klicks alle Ihre bisherigen Zahlungspartner über Ihre neue Bankverbindung.
Das Zahlungskontengesetz (ZKG) hilft Ihnen dabei. Seit dem 18. September 2016 schreibt der Gesetzgeber vor, dass Kunden beim Wechsel der Kontoverbindung unterstützt werden müssen.
Mit Ihrem ausdrücklichen Wunsch auf "Unterstützungsleistungen zum Kontenwechsel gemäß ZKG/gesetzlicher Kontenwechselhilfe" beauftragen Sie uns als Ihre neue Bank, den Kontenwechsel Ihres bisherigen Girokontos von Ihrer alten Bank zu uns einzuleiten.
Bei einem Wechsel zur Steyler Ethik Bank sind wir Ihr Hauptansprechpartner für die gesetzliche Kontenwechselhilfe.
Ihre Steyler Ethik Bank übermittelt Ihre Kontenwechsel-Ermächtigung an Ihre bisherige Bank.
Ihre bisherige Bank übermittelt alle wichtigen Informationen zu Ihrem alten Konto und beendet die Bankverbindung.
Die Steyler Ethik Bank schließt den Kontenwechsel ab und bietet Ihnen bei Bedarf weitere Unterstützung. Ihre neue Kontoverbindung ist eingerichtet und kann genutzt werden.